Unsere Dienstleistung
Was genau ist eigentlich eine Vermögensverwaltung (VV)?
Für erfolgreichen Vermögensschutz ist neben einem umfangreichen Know-How zu Kapitalmärkten auch viel Zeit notwendig. Einerseits um vielversprechende Wertpapiere mit einem guten Ertrags- und Risikoprofil zu finden und andererseits, um politische Entwicklungen, Märkte und Risiken zu überwachen und um auf Neuigkeiten bzw. unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren. Die meisten institutionellen Anleger (Versicherungsgesellschaften, Stiftungen, Pensionskassen oder Unternehmen) lassen deshalb ihr Geld von Vermögensverwaltern verwalten. Aber auch vermögende Privatpersonen nutzen diese Dienstleistung, weil sie neben einer professionellen Vermögensbetreuung zusätzlich durch die ersparte Zeit ein mehr an Lebensqualität verspricht. Doch was ist eine Vermögensverwaltung eigentlich?
Als Vermögensverwaltung (auch „Asset Management“ oder „Wealth Management“ genannt) wird eine spezialisierte Finanzdienstleistung bezeichnet, die sich mit der aktiven Verwaltung von Vermögen durch Dritte befasst. Im Gegensatz zur „Finanz- oder Anlageberatung“ werden bei der VV nicht nur Anlage-Ratschläge (Beratung) erteilt oder Finanzprodukte erklärt und gegen Provision vermittelt, sondern die Anlageentscheidungen - nach grundsätzlichen Vorgaben des Mandanten - eigenständig durch den Vermögensverwalter getroffen. Ziel der Vermögensverwaltung ist es dabei, das Vermögen des Mandanten unter Berücksichtigung seiner individuellen Risikosituation und -freudigkeit sowie seiner Lebensplanung zu optimieren. Dies wird am Beginn der Zusammenarbeit gemeinsam besprochen und festgelegt. Institutionelle Anleger und wohlhabende Privatpersonen engagieren einen Vermögensverwalter, wenn die Betreuung des Vermögens zu viel Zeit in Anspruch nimmt oder der Eigentümer sich die nötige umfassende finanzielle Allgemeinbildung nicht aneignen will.
Angeboten wird die die Dienstleistung der Vermögensverwaltung entweder von Banken, Sparkassen und ähnlichen Finanzkonzernen oder von konzernunabhängigen Vermögensverwaltern wie der HAC VermögensManagement AG.
VV Arten
“Echte” gegenüber “unechter” Vermögensverwaltung
Der Titel „Vermögensverwalter“ ist rechtlich nicht ausreichend geschützt. Demzufolge gibt es zwischen „Vermögensverwaltern“ große Unterschiede hinsichtlich der Überprüfung durch staatliche Instanzen, deshalb sollte man als Anleger die Unterschiede kennen:
Die „echte“ Vermögensverwaltung
Im Sinne des allgemeinen Aufsichtsrechts gilt eine VV als “echt”, wenn eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) vorliegt.
Sie wird dann als „Finanzportfolioverwaltung“ bezeichnet. Dabei prüft die BaFin z.B. fortlaufend folgende Aspekte …
Überlegte und umsichtige Geschäftspolitik auf Grundlage der regulatorischen Anforderungen
Schutz finanzieller Stabilität der Vermögensverwaltungs-Unternehmen
Qualität und Organisation interner Kontrollsysteme der Vermögensverwaltungen
Qualität des Risikomanagements und vieles mehr
Außerdem müssen Vermögensverwalter eine fachliche Eignung, Führungserfahrung und Zuverlässigkeit nachweisen.
Wichtig: Zum Schutz Ihres Vermögens sollte der Vermögensverwalter nur eine „eingeschränkte Vollmacht“ erhalten, bei der er sich keinen Zugang zu Ihrem Geld verschaffen kann!
Bei der HAC VermögensManagement AG ist dies der Fall: Ihr Geld liegt auf einem Depotkonto, das auf Ihren Namen eingetragen ist. Wir erhalten lediglich die eingeschränkte Vollmacht, um Ihr Vermögen gemäß der gemeinsam erarbeiteten Strategie betreuen zu können. Die Depots werden ausschließlich bei renommierten Privatbanken geführt und kontrolliert. Unsere Partner sind u.a.: M. M. Warburg & Co, HansaInvest (Signal Iduna-Konzern), Consorsbank, FIL Fondsbank (FFB), DAB BNP Paribas, Hauck & Aufhäuser. Grundsätzlich können wir mit jedem in Deutschland ansässigen Institut arbeiten. Dabei gilt immer:
Nur Sie haben Zugang zu Ihrem Geld!
Die “unechte” Vermögensverwaltung
Es besteht ein grundsätzlicher Unterschied zu anderen Finanzdienstleistungen, die sich auf die Beratung und/oder Vermittlung von Finanzanlagen (wie z.B. Fonds) gegen Provision konzentrieren, sich dabei aber gerne auch als „Vermögensberatung“ oder „Vermögensverwaltung“ beschreiben. Die “unechte” Vermögensverwaltung erbringt immer Dienstleistungen nach „Gewerbeordnung“ (§ 1 f oder hGewO), im Gegensatz zur „echten“ Vermögenverwaltung nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG).
Anlagevermittlung erbringt, wer einem Anleger ein konkretes Produkt (z.B. einen Fonds) vorstellt und ihn überzeugen will, dieses Produkt zu kaufen. Eine Prüfung auf Eignung für die individuelle Situation des Kunden findet i.d.R. nicht statt. Anlageberatung erbringt dagegen, wer eine persönliche Empfehlung über den Kauf oder den Verkauf eines Finanzinstrumentes abgibt, die auf die persönlichen Umstände des Anlegers gestützt ist. Der Unterschied besteht also vor allem darin, dass bei der Anlagevermittlung der werbende und anpreisende Charakter (Produktverkauf) der Aussagen im Vordergrund steht, während die Anlageberatung eine konkrete Empfehlung gibt, dass das Produkt für den Kunden im Rahmen der persönlichen Verhältnisse vorteilhaft ist. Sie ist also umfangreicher als die Anlagevermittlung.